Prüfen Sie zuerst Strom, Thermostat, Wasserdruck und Fehleranzeige. Viele Ausfälle lassen sich so in wenigen Minuten beheben. Riecht es nach Gas, gilt etwas anderes: Fenster auf, Wohnung verlassen und von draußen den Gasnotruf 128 wählen.
Dann nichts selbst prüfen, sondern sofort handeln.
- Keine Lichtschalter, Klingeln oder Handys in der Wohnung benutzen.
- Fenster und Türen öffnen.
- Den Gashahn schließen, wenn er schnell erreichbar ist.
- Die Wohnung verlassen und Nachbarn durch Klopfen warnen, nicht durch Klingeln.
- Von draußen den Gasnotruf 128 anrufen. Bei Verletzten zusätzlich die Rettung unter 144.
Sechs Dinge, die Sie selbst prüfen können
- Strom. Eine Gastherme braucht Strom. Ist die Sicherung gefallen oder der Notschalter am Gerät aus, bleibt die Heizung kalt.
- Thermostat und Raumregler. Sind die Batterien leer? Steht der Regler auf Sommerbetrieb oder im Nachtprogramm? Stimmt die Uhrzeit nach einem Stromausfall?
- Wasserdruck. Werfen Sie einen Blick auf das Manometer an der Therme. Bei vielen Wohnungsthermen liegt der Sollwert etwa zwischen 1 und 2 bar. Maßgeblich ist die Bedienungsanleitung. Füllen Sie nur nach, wenn sie das beschreibt.
- Fehleranzeige. Zeigt das Display einen Code, schlagen Sie ihn in der Anleitung nach. Ein einmaliger Reset ist meist erlaubt. Kommt die Störung wieder, ist das ein Fall für den Fachmann.
- Gaszufuhr. Prüfen Sie, ob Haupthahn und Gerätehahn offen sind, etwa nach Arbeiten im Haus.
- Heizkörper. Bleibt nur ein Heizkörper kalt oder gluckert er, hilft oft Entlüften. Kontrollieren Sie danach noch einmal den Wasserdruck.
Wann Sie sofort einen Profi brauchen
- Es riecht nach Gas: Gasnotruf 128.
- Aus der Therme tritt Wasser aus.
- Sie bemerken Abgasgeruch, Ruß oder eine gelbe Flamme.
- Die Störung kommt nach einem Reset wieder.
- In einem Mehrparteienhaus ist die Zentralheizung auch bei den Nachbarn ausgefallen. Dann informieren Sie zuerst die Hausverwaltung.
Kohlenmonoxid ist geruchlos. Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit in der Nähe der Therme können ein Hinweis sein. Lüften Sie, verlassen Sie den Raum und rufen Sie die Rettung unter 144.
Heizung kaputt in der Mietwohnung: Wer zahlt?
Die Reparatur einer Heizung, die zur Wohnung gehört, ist grundsätzlich Sache des Vermieters, außer Sie haben den Schaden selbst verursacht.
Für Wohnungen, die unter das Mietrechtsgesetz fallen, gilt seit der Wohnrechtsnovelle 2015: Der Vermieter muss eine mitvermietete Therme reparieren oder tauschen. Die regelmäßige Wartung bleibt in der Regel Aufgabe der Mieter.
Melden Sie den Ausfall sofort und schriftlich. Setzen Sie im Winter eine kurze Frist für die Reparatur, zum Beispiel 48 bis 72 Stunden. Bleibt die Wohnung kalt, kann eine Mietzinsminderung möglich sein.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streitfragen helfen Mietervereinigung oder Arbeiterkammer.
Damit die Heizung im Winter läuft
Hersteller empfehlen, die Therme jährlich von einem befugten Installateur warten zu lassen. Je nach Bundesland gibt es zusätzlich gesetzliche Überprüfungspflichten für Gasanlagen. Der beste Termin ist im Spätsommer, bevor die Heizsaison beginnt und die Betriebe ausgebucht sind.
Häufige Fragen
Warum ist die Heizung kalt, aber das Warmwasser funktioniert?
Oft liegt es am Raumregler oder an der Einstellung Sommerbetrieb. Prüfen Sie Thermostat und Programm. Hilft das nicht, kann ein Ventil oder die Pumpe defekt sein.
Wie hoch soll der Druck bei einer Gastherme sein?
Bei vielen Wohnungsthermen etwa 1 bis 2 bar. Den genauen Wert nennt die Bedienungsanleitung Ihres Geräts.
Wer zahlt die Thermenreparatur in der Mietwohnung?
Bei Wohnungen, die unter das Mietrechtsgesetz fallen, der Vermieter, sofern Sie den Schaden nicht verursacht haben. Die regelmäßige Wartung übernehmen meist die Mieter.
Was tun bei Gasgeruch?
Keine Schalter betätigen, Fenster öffnen, die Wohnung verlassen und von draußen den Gasnotruf 128 anrufen.